Hinweis: Diese AGB gelten ausschließlich für Verträge mit gewerblichen und institutionellen Auftraggebern (B2B), insbesondere Schulen, Fördervereinen, Trägern oder vergleichbaren Einrichtungen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Eine Stornierung ist nur unter den Bedingungen dieser AGB möglich.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Wir bewegen Schule (WbS) und Auftraggebern wie staatlichen oder privaten Schulen, Schulfördervereinen, Schulträgern (z. B. Diakonie, AWO) oder sonstigen Bildungseinrichtungen. Verträge mit Privatpersonen sind ausgeschlossen. Abweichende Bedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sofern zwingende AGB öffentlicher Auftraggeber (z. B. im Rahmen von Förderprogrammen) gelten, bleiben diese unberührt. Es gilt ergänzend: Die hier vorliegenden AGB gelten ergänzend als vertragliche Grundlage, sofern sie nicht im Widerspruch zu diesen zwingenden Vertragsvorgaben stehen.
§ 1.1 Projektauftrag
Der Auftraggeber beauftragt Wir bewegen Schule (WbS) mit der Organisation und Durchführung eines pädagogischen Projekts durch freie, von WbS ausgewählte Kooperationspartner:innen („Tanzcoaches“).
§ 1.2 Projektrahmen
(a) Die Durchführung erfolgt durch selbstständige Kooperationspartner:innen, die projektbezogen für den Auftraggeber tätig sind und von WbS koordiniert werden.
(b) Die Auswahl, Qualitätssicherung und Kommunikation mit den Kooperationspartner:innen liegt bei WbS. Bei Fragen oder Problemen ist WbS die primäre Ansprechstelle – nicht die jeweilige Kooperationsperson.
§ 1.3 Verantwortung und Transparenz
(a) Der Auftraggeber bleibt inhaltlich und organisatorisch verantwortlich für das Projekt.
(b) WbS stellt sicher, dass alle eingesetzten Kooperationspartner:innen den vereinbarten Qualitätsstandards entsprechen.
(c) Datenschutz, Aufsicht und Unfallversicherung liegen im Rahmen der üblichen schulischen Regelungen beim Auftraggeber.
§ 1.4 Vertragsstruktur
Die vertraglich vereinbarte Maßnahme gliedert sich in eine Vorbereitungs- und eine Durchführungsphase. Die konkreten Inhalte, Abläufe und Zeitpläne werden individuell im jeweiligen Angebot bzw. Projektblatt festgelegt und sind Bestandteil des Vertrags.
§ 2 Vertragsbeginn und Vertragsbeendigung
(a) Das Vertragsverhältnis beginnt mit Unterzeichnung durch beide Parteien und endet mit der vollständigen Durchführung des vereinbarten Projekts oder durch einvernehmliche Aufhebung.
(b) Wird das Projekt aufgrund höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Epidemien, behördliche Anordnungen) verhindert, bemühen sich beide Seiten um einen Ersatztermin innerhalb eines Jahres. Alle bestehenden vertraglichen Verpflichtungen werden auf diesen verschoben.
(c) Finanzierungsvorbehalt
Die Durchführung der vereinbarten Projektwoche steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Sicherstellung der Finanzierung durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Finanzierung spätestens vier Monate vor dem vereinbarten Projekttermin schriftlich zu bestätigen.
Liegt der Projekttermin bei Vertragsschluss weniger als vier Monate in der Zukunft, vereinbaren die Parteien eine individuelle Frist zur Finanzierungsbestätigung, die schriftlich zum Vertrag gesondert festgehalten wird.
Sollte die Finanzierung bis zur jeweils vereinbarten Frist nicht gesichert sein, verpflichtet sich der Auftraggeber, mindestens drei Finanzierungsoptionen (z. B. Fördervereine, Stiftungen, Sponsoren oder Träger) aktiv geprüft zu haben und dies auf Anfrage von WbS schriftlich nachzuweisen.
Kann trotz dieser nachweislichen Bemühungen keine Finanzierungsmöglichkeit gefunden werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten. Alternativ kann ein neuer Durchführungstermin in beiderseitigem Einvernehmen vereinbart werden.
Kommt der Auftraggeber dieser Mitwirkungspflicht nicht nach, bleibt es bei der Vereinbarung eines neuen Durchführungstermins.
(d) Erfolgt eine Terminverschiebung oder Stornierung nach 14 Tagen ab Vertragsschluss und außerhalb höherer Gewalt, kann zur Deckung des bereits entstandenen Aufwands eine pauschale Bearbeitungskostenentschädigung in Höhe von bis zu 1.000 € erhoben werden. Der Auftraggeber kann nachweisen, dass kein oder ein geringerer Aufwand entstanden ist.
(e) Zusätzlich angefallene, nachweisbare Übernachtungskosten werden separat in Rechnung gestellt.
(f) Bei Terminverschiebung wird die Bearbeitungskostenentschädigung auf den neu vereinbarten Termin angerechnet.
§ 3 Art und Umfang der Leistungen
(a) WbS verpflichtet sich zur fachgerechten Durchführung des Projekts oder zur Koordination freier Kooperationspartner:innen zur Umsetzung der vereinbarten Inhalte.
(b) Zusatzleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind zusätzlich zu vergüten.
(c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die folgenden Rahmenbedingungen erfüllt sind:
– rechtzeitige Übermittlung relevanter Informationen (z. B. Klassenlisten, Zeitpläne),
– Bereitstellung geeigneter Räume,
– die Sicherstellung organisatorischer Abläufe.
Bleiben notwendige Mitwirkungsleistungen aus oder sind organisatorische Voraussetzungen nicht erfüllt, übernimmt WbS keine Verantwortung für etwaige Einschränkungen oder Qualitätsminderungen. Ein Anspruch auf Preisnachlass ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
(d) Der Auftraggeber benennt auf Anforderung eine feste Ansprechperson, die für alle Projektabsprachen zur Verfügung steht.
§ 3.1 Ausfall und Kompensation
(a) Bei kurzfristigen Ausfällen einzelner Kooperationspartner:innen (z. B. durch Krankheit oder Unfall) bemüht sich WbS um eine angemessene Kompensation, etwa durch Umverteilung oder Ersatz innerhalb der Projektwoche.
(b) Ein Anspruch auf Preisnachlass besteht nur, wenn vereinbarte Trainingseinheiten vollständig entfallen und die im Projekt vereinbarten Ziele dadurch nicht erreicht werden können. Können verpasste Einheiten organisatorisch nicht nachgeholt oder durch Umverteilung nicht kompensiert werden, wird pro entfallener Einheit ein pauschaler Nachlass von 50 € gewährt.
(c) Fällt das gesamte Projekt infolge mehrerer krankheitsbedingter Ausfälle aus, wird ein Ersatztermin vereinbart. Bereits gezahlte Beträge werden auf Wunsch rückerstattet oder auf den neuen Termin angerechnet.
(d) Fällt Unterricht infolge schulischer Gründe (z. B. Prüfungen, Klassenfahrten, Raumkonflikte) aus, bleibt der vereinbarte Gesamtbetrag unberührt.
(e) Für Fälle höherer Gewalt gelten ergänzend die Regelungen aus § 2(b).
§ 4 Weisungsfreiheit
(a) WbS und die eingesetzten Kooperationspartner:innen handeln in der pädagogisch-methodischen Gestaltung der Maßnahme – insbesondere im Hinblick auf Choreografie, Unterrichtsmethodik und Ablaufplanung innerhalb der vereinbarten Projektzeiten – eigenverantwortlich und weisungsfrei.
(b) Die Einhaltung organisatorischer Rahmenbedingungen – z. B. Zeitpläne, Klasseneinteilungen, Raumzuteilungen sowie schulische Vorgaben zum Verhalten und Umgang mit Schüler:innen – bleibt davon unberührt und ist verbindlich, sofern keine schriftliche Abweichung vereinbart wurde.
§ 5 Vergütung, Gebühren und Abrechnung
(a) Die Vergütung wird nach Projektende in Rechnung gestellt.
(b) Wird nachträglich eine Änderung der Abrechnungsmodalitäten oder des Rechnungsempfängers gewünscht, kann zur Deckung des zusätzlichen Aufwands eine Bearbeitungspauschale von 59 € erhoben werden – es sei denn, die Änderung beruht auf einem Fehler seitens WbS.
(c) Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 10 Werktagen nach Zugang der Rechnung zu begleichen.
(d) Bei Rücklastschriften trägt der Auftraggeber die entstandenen Bankgebühren und verpflichtet sich, den offenen Betrag innerhalb von drei Werktagen erneut zu überweisen.
§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz
(a) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit in Bezug auf interne Abläufe, Unterlagen und sämtliche geschäftliche Inhalte.
(b) Diese Verpflichtung gilt auch für alle eingebundenen freien Mitarbeitenden und bleibt bis zwei Jahre nach Vertragsende bestehen.
(c) Der Auftraggeber verpflichtet sich, interne Konditionen, Absprachen oder Inhalte nicht an Dritte oder beteiligte freie Mitarbeitende weiterzugeben.
(d) Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, auf datenschutzkonformem Weg (z. B. E-Mail, Telefon, Messenger-Dienste, WhatsApp) kontaktiert zu werden. Ein Widerspruch ist jederzeit formlos möglich – etwa per E-Mail.
§ 7 Nutzungsrechte
(a) Sämtliche Inhalte und Materialien (z. B. Choreografien, Vorlagen, Videos, digitale Unterlagen), die von WbS bereitgestellt werden, bleiben urheberrechtlich geschützt.
(b) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur projektbezogenen Anwendung.
(c) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder kommerzielle Nutzung ohne vorherige schriftliche Zustimmung von WbS ist unzulässig.
§ 8 Haftung
(a) WbS haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(b) Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt.
(c) Etwaige Schadensmeldungen müssen innerhalb von 7 Kalendertagen nach Projektende schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht, sind Ansprüche ausgeschlossen – es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass sie an der Verspätung kein Verschulden trifft.
§ 9 Zusammenarbeit mit Kooperationspartner:innen
(a) Um eine stabile Zusammenarbeit sicherzustellen, verpflichten sich die Vertragspartner, eingesetzte freie Kooperationspartner:innen während des Projekts sowie für einen Zeitraum von 18 Monaten nach Projektende nicht ohne Rücksprache mit WbS direkt zu beauftragen oder in Konkurrenz zu übernehmen.
(b) Bei einem Verstoß kann zur Deckung des entstandenen wirtschaftlichen Schadens eine pauschale Vertragskompensation von bis zu 5.000 € fällig werden. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Ansprüche bleibt vorbehalten.
§ 10 Sonstige Bestimmungen
(a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
(b) Individuelle Absprachen im Einzelfall haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich festgehalten wurden.
(c) Gerichtsstand ist der Sitz von Wir bewegen Schule (WbS).
(d) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 11 Anlagen
Ergänzende Anlagen zu spezifischen Projektformaten oder Sonderregelungen können Bestandteil dieses Vertrags werden, sofern sie dem Auftraggeber vorliegen und ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Hinweis: Liegt keine ergänzende Anlage vor, gelten ausschließlich die Haupt-AGB.
Wir gestalten Projektwochen deutschland- und österreichweit.